11.11.22

201_Sommerbirne_etikett_Neu

Aus aktuellem Anlass

>>Wir wollen unsere Kraft und Energie lieber in spannende Geschmackserlebnisse investieren, statt in kräftezehrende Rechtstreits.


2003 hoffte ich, dass alkoholfreie Getränke, die in ihrer Komplexität und ihrem Geschmack mit Wein konkurrieren können, eine Erfolgsgeschichte werden würden. Die Devise damals war: „Lieber Orangensaft trinken als alkoholfreien Sekt, der nicht schmeckt.“ Ich begann deshalb ganz neu, über das Thema nachzudenken. Alte Apfelsorten bringen Säure und alte Mostbirnen Gerbstoffe. Für mich war klar, dass sich auf diesen beiden Säulen ein gutes Produkt würde aufbauen lassen. Meine erste berufliche Karriere als Koch hat mich Freiheit im Denken gelehrt und kreative Köche gehören mitunter zu den drei Prozent der Menschen, die man besser gewähren lässt.

So entstand über einen von Erfolgen, aber auch zahlreichen Rückschlägen geprägten Weg ein völlig neues, einzigartiges Produkt. Der Begriff „PriSecco“ – Prickelt wie Secco, ganz ohne Alkohol – wurde unsere Bezeichnung für diese Alkoholfreien. Im Jahr 2008 wurde „PriSecco“ offiziell als deutsche Marke eingetragen.

In Italien wurde „Prosecco“ von der Gattungsbezeichnung her geschickt durch die Antragsteller des eigens gegründeten Konsortiums zur geschützten Herkunftsbezeichnung erhoben und durch die Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) im Jahr 2009 EU-weit manifestiert. Auf der Grundlage der deutschen Marke „PriSecco“ wurden Eintragungen auch in außereuropäischen Märkten erreicht – so in China, den USA und Singapur.

Über viele Jahre gab es eine friedliche Koexistenz der beiden zwar ähnlich klingenden Marken, die aber jeweils in einem ganz anderen Warenbereich beheimatet sind. Über 15 Jahre waren die Verbraucher in der Lage, zwischen „Prosecco“, einem Produkt mit Alkohol und „PriSecco“ ohne Alkohol zu unterscheiden.

Im Sinne des freien Warenverkehrs wäre unter heutiger Betrachtung die alte deutsche Marke ausreichend gewesen, um „PriSecco“ auch in anderen EU Mitgliedsländern gegen die Interessen des Prosecco zu verkaufen. Vor über fünf Jahren hatten wir nun doch die Idee, aus Imagegründen „PriSecco“ zusätzlich auch als europäische Marke eintragen zu lassen. Lange Zeit gab es keinen Widerspruch. Kurz vor der Verwirkungsfrist kam jedoch ein Löschungsantrag seitens des „Consortios Prosecco“ als legitimer Vertreter der Interessen des Verbraucherschutzes. Zuerst wurde versucht, uns in einem Verfahren in Mailand den Vertrieb von PriSecco zu untersagen und via einer Unterlassungsklage gegebenenfalls auch empfindliche Summen einzutreiben. Auf diese Drohung eines sehr mächtigen Gegners haben wir kurzfristig reagiert und vorsorglich alle Etiketten umgehend geändert, Ware durch neu etikettierte Ware ausgetauscht und Werbemittel aufwendig angepasst. Der „PriSecco“ ist innerhalb kürzester Zeit vom europäischen Markt als Marke in der Abbildung verschwunden.

Die zwei Instanzen vor den Gerichten in Mailand konnten wir jeweils für uns gewinnen – die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens musste die Gegenseite in vollem Umfang tragen. Geblieben ist der Löschungsantrag vor der Nichtigkeitsabteilung des europäischen Patent- und Markenamts gegen die europäische jüngere Marke „PriSecco“, dem nach heutigem Stand auch stattgegeben wird.

Mit etwas Distanz fragen wir uns bei der Manufaktur, warum nach 15 Jahren der friedlichen Koexistenz auf einmal eine Marke angegriffen wird, die gar nicht in derselben Warenklasse beheimatet ist, denn die g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) für Prosecco basiert in der eigenen Defi nition bis heute immer auf einem alkoholischen Produkt. Hat man vielleicht auch in Italien bereits erkannt wohin die Reise gehen könnte? Soll das europäische Patent- und Markenamt ein willfähriger Handlanger werden, um Platz zu machen für eine Änderung der eigenen g. U. und der Ausweitung auf alkoholfreie Proseccos?

Wie dem auch sei – nach nunmehr zwei Jahren ohne Markennennung auf dem Etikett sprechen die meisten Genießer noch immer von „PriSecco“, wenn sie herausragende, alkoholfreie, prickelnde Produkte aus der Manufaktur Jörg Geiger meinen – nicht nur in Europa, sondern auch im außereuropäischen Ausland.

Und letztlich erkennt man die Wappenfl asche der Manufaktur Jörg Geiger im Regal bereits aus erheblicher Distanz. Selbst ein unbedarfter Verbraucher (der bon père) würde sie nicht mit einer Proseccofl asche verwechseln. Die EU-Beamten machen es sich doch etwas einfach, wenn sie von gleichen Flaschen ausgehen.

Wenn Italien die Innovation im Prosecco haben möchte – wir stellen die Marke gegen Zahlung für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung. Sich mit lästigen und letztendlich langweiligen Rechtstreits zu beschäftigen, kostet Kraft und Energie, die wir lieber in die Kreation weiterer, spannender Geschmackserlebnisse investieren, damit unsere Produkte auch in Zukunft einzigartig sind.